Was Experten über das Usenet sagen:

Nicht nur wir von topusenet.de sind vom Usenet und deren Anbietern überzeugt, sondern auch noch viele Andere. Daher findest du hier einen kurzen Auszug von der Fachpresse und vom Landgericht.
"Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden."
"Ein Usenet-Provider ist zumindest zu Teilen von der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG geschützt."
"Download ohne Angst vor Strafe: Usenet statt P2P-Netzwerke."
"[...] das freie Usenet. Es ist die mit Abstand größte und schnellste Quelle für Downloads..."

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1. Was ist eigentlich das Usenet?

Vom Usenet hat der eine oder andere bestimmt schon einmal gehört oder etwas gelesen. Doch die meisten haben keine Ahnung bzw. keine Vorstellung davon, was sich hinter dem Begriff Usenet verbirgt. Wird vom Usenet gesprochen, dann handelt es sich um ein selbstständiges Netzwerk das neben dem Internet besteht. Dabei besteht das Usenet bereits wesentlich länger als das WWW (World Wide Web) und es kann am besten mit einem riesigen Forum verglichen werden.

Das Wichtigste in Kürze zum Usenet

  • Es finden innerhalb des Netzwerkes Gespräche ueber ganz unterschiedliche Themen statt. Ebenso wie es aus anderen „gängigen“ Foren bekannt ist. Im Usenet finden diese in den „Newsgroups“ statt.
  • Beim Usenet handelt es sich um einen beliebten Ort für Diskussionen, wo sich mittlerweile eine große Teilnehmerzahl versammelt. Es ist jedem möglich im Usenet eine Nachricht zu hinterlassen, auf die andere User antworten können. Da die Newsserver dezentral ueber die gesamte Welt verteilt sind, ist das Netzwerk weniger anfällig für Servereinbrüche und Zensur.
  • Zudem werden im Usenet Daten ausgetauscht. Der Austausch der Daten erfolgt dabei in den sogenannten Binary Groups.
  • Da es mittlerweile auch zum Austausch von illegalen Dateien kommt, haben die Newsgroup einen schlechten Ruf erhalten.
  • Damit auf das Usenet zugegriffen werden kann, ist ein Newsreader-Programm notwendig. Im folgenden Usenet Anbieter Test zeigen wir auf, welche Programme empfehlenswert sind, welche sich für Einsteiger eignen und vieles mehr.

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2. Download aus dem Internet

Viele Menschen laden alle möglichen Dateien herunter. Das beginnt bei Spielen, geht weiter über Musik und Videos bis hin zu Software und Filmen. Das ist auch kein Problem, solange die Dateien nicht über ein „Copyright“ verfügen. Doch handelt es sich um copyrightgeschütztes Material, wie beispielsweise Kinofilme, Games, CDs oder Software, dann wird es enger, denn das ist ganz klar verboten und damit illegal.

Torrentseiten & Tauschbörsen: Sie sind illegal

Möchtest du dennoch solche Inhalte aus dem Internet herunterladen, dann solltest du dich keinesfalls auf den Torrent-Seiten umsehen und deine Inhalte dort herunterladen. Der Grund ist, dass diejenigen, die im Besitz des „Copyrights“, also der Rechte sind, sammeln die IP-Adressen von allen, die Musik, Filme & Co. als Torrent downloaden. Im Anschluss werden dann von Abmahnanwälten wie der einstmals berüchtigten Kanzlei Urmann & Kollegen - kurze Anmerkung: Diese gibt es nicht mehr, da RA Urmann aufgrund seiner Rolle im Redtube-Skandal aus dem Verkehr gezogen wurde - teure Abmahnungen verschickt.

Erwähnt werden muss, dass es in Deutschland im Grund nicht verboten ist, sich eine private Kopie von einem geschützten Werk zu ziehen. Sofern das Original nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, durch die das verhindert werden soll. Bei den früheren Tauschbörsen wie Emule & Co. sowie auch bei den Torrents werden die Daten, die ein Benutzer auf seinen PC heruntergezogen hat, von einem anderen wiederum von seinem PC heruntergeladen. Um es auf den Punkt zu bringen: Wird eine Datei als Torrent heruntergeladen, dann werden zugleich mehrere Uploads der Dateiteilstücke produziert. Genau das ist es, was die Tauschbörsen und Torrentseiten im Vergleich zu den Streams im Usenet illegal macht.

3. Keine Abmahnungen bei Downloads im Usenet

Das Usenet gilt für User als eines der sichersten Netzwerke überhaupt. Dies liegt vor allem daran, weil man sich dort völlig Anonym bewegt, da lediglich dem Provider des Dienstes die entsprechende IP Adresse des Users vorliegt. Zudem sei gesagt, dass das Usenet an sich, wie auch das agieren in den Newsgroups zu 100 Prozent legal ist. Ebenfalls der Up- und Download ist vollkommen legal, solange es sich um lizenzfreie Dateien handelt, die über kein Copyright, beziehungsweise Urheberrecht verfügen. Doch immer wieder wird im Usenet auch Inhalt herunter- oder hochgeladen, der gegen bestehendes Urheberrecht verstößt. Doch meist werden die verantwortlichen User nicht zur Rechenschaft gezogen, da der Aufwand viel zu groß wäre, um diese ausfindig zu machen und zugleich nachweisen zu können das gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

Zwar gibt es immer wieder Ausnahmen, diese zählen aber nicht zur Regel. Dennoch sollte niemand in die Versuchung gelangen, eine Strafbare Handlung zu begehen, auch wenn es sich „nur“ um einen illegalen Download handelt.

Jedoch sind bislang keine Abmahnungen gegen Usenet Benutzer bekannt. Dies liegt zum einen an der Anonymität mit der die User dort unterwegs sind. Denn während bei den P2P und Torrent Netzwerken immer die eigenen IP Adresse beim Datenaustausch klar ersichtlich ist, wie auch ein Zeitstempel und eine Log-Datei regelmäßig erstellt werden, ist dies im Usenet nicht der Fall. Zudem werden dort auch nicht automatisch Uploads vom System vollzogen, bei der die IP Adresse angezeigt wird und der Upload einem bestimmten User zugeordnet werden kann. Somit fallen auch keine bislang verwertbaren Daten zu den jeweiligen Usern an, sodass diese auch keine Abmahnungen von einem Anwalt erwarten dürfen. Da aber die Nutzung des Usenet, wie auch der Down- und Upload von Lizenzfreien Dateien legal ist, haben Usenet User sowieso keine Abmahnungen zu befürchten.

4. Der große Usenet Vergleich

Durch die beängstigenden Briefe, die immer mehr an Menschen versendet werden, aufgrund des Herunterladens von urheberrechtlich geschützten Werken über Torrent, P2P Plattformen und Emule beispielsweise, wechseln immer mehr zu Usenet. Doch ist das eine weise Entscheidung? Welche Vor- und Nachteile entwickeln sich aus dem Wechsel der Filesharing-Gewohnheiten zu Usenet? Was muss beachtet werden?

1Usenet vs. P2P (peer-to-peer) Tauschbörsen

Immer mehr Menschen laden sich im Netz Musik, Software, Filme, Klingeltöne und dergleichen herunter. Besonders beliebt sind hier die P2P (peer-to-peer) Tauschbörsen. Da sich dort Millionen von Nutzern weltweit bewegen, hatten bislang die wenigsten mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, eben gerade wegen der hohen Anzahl an Usern. Dies ändert sich jedoch allmählich, da durch das sogenannte Filesharing, also das teilen von Daten, viele Unternehmen hohe Verluste einfahren. Zudem werden dort vermehrt auch Daten illegal zum Download angeboten, die Urheberrechte verletzen. Beispielsweise werden dort von anderen Usern zum Beispiel Musik oder ähnliches hochgeladen, bei denen zuvor ein Kopierschutz umgangen wurde.

Bei den P2P Tauchbörsen handelt es sich um ein großes Netzwerk aus vielen verschiedenen Usern. Hier werden Daten nicht an einem zentralen Server gespeichert, sondern extern verteilt auf viele unterschiedliche User. Was die ganze Tauschbörse nicht ganz legal macht, ist die Tatsache das die Dateien durch unterschiedliche User in das Netzwerk durch einen Upload für andere Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Durch Downloads werden diese somit immer weiterverbreitet. Dabei werden die Dateien jeglicher Art lediglich kopiert, ohne dass ein original dabei seinen Besitzer wechseln würde. Ebenfalls stellen wiederum diejenigen die eine Datei heruntergeladen haben, diese zeitgleich für andere Nutzer per automatischen Upload wieder zur Verfügung. Zu den bekanntesten dieser P2P Tauschbörsen zählen unter anderem die Anbieter eMule, BitTorrent und eDonkey.

Beim Usenet hingegen erfolgt bei einem Download nicht automatisch ein Upload der gezogenen Dateien, womit sich die Inhalte nicht von selbst immer weiterverbreiten. Ebenfalls erfolgt im Usenet der Down- wie auch Upload in den jeweiligen speziell erstellten Newsgroups und nicht auf einer allgemein für jeden sichtbaren Nutzeroberfläche, wodurch nicht jedermann gleich auf die Daten zugreifen kann.

Sicherheit

Die Sicherheit für die User im Usenet wird großgeschrieben. Weder können andere ohne weiteres auf alle auf dem Rechner liegenden Dateien einfach durch automatischen Upload zugreifen, noch wird dort die IP-Adresse für andere Nutzer sichtbar. Lediglich der Usenet Anbieter kennt die IP-Adresse seiner User. Dies macht es auch schwer Nutzer die illegale Inhalte verbreiten, ohne weiteres ausfindig zu machen.

Die Tauschbörsen hingegen arbeiten nach dem sogenannten Client-Server- Prinzip. Dadurch lassen sich alle vom User angebotenen Dateien, wie auch der User selbst, genau lokalisieren. Was wiederum für die Strafverfolgung ein Vorteil ist, wenn illegale Inhalte die eine Urheberrechtsverletzung darstellen, angeboten werden. Zwar versuchen einige Anbieter eine gewisse Anonymität für die User zu gewährleisten, jedoch gelingt dies in der Regel nur bedingt.

2Usenet vs. YouTube

YouTube ist den meisten wohl ein Begriff. Der Anbieter von Musik und allen möglichen Videos per Stream zählt mit zu den seriösen Anbietern. Hier können alle Videos, egal ob offizielles Musikvideo, DIY oder einfach nur Fun Videos von Amateuren kostenlos online angesehen werden. Und das ganz umsonst und so oft du nur willst. Damit das Angebot für alle Nutzer kostenlos bleiben kann, finanziert sich YouTube bislang über eingeblendete, kurze Werbespots vor den Videos. Zwar wurde immer wieder das Gerücht verbreitet das YouTube bald auch auf Bezahlmodus umstellen will, Bestätigt wurde dies bislang jedoch nicht. Eigentlich können bei YouTube die Videos nur hochgeladen werden, jedoch gibt es mittlerweile auch einige Programme, wie etwa der YouTube Downloader den du dir im Netz kostenlos herunterladen kannst. Durch dieses Programm lassen sich die Tonspuren von beispielsweise Musikvideos mitschneiden und auf dem eigenen Rechner speichern.

Im Gegensatz zum Usenet ist aber der Inhalt bei YouTube recht begrenzt, da lediglich Tonspuren mit dem entsprechenden Programm auf dem Rechner gespeichert werden können, lohnt sich dies lediglich für Musiktitel, während beim Usenet viele verschiedene Dateien in den Newsgroups für dich zur Verfügung stehen.

3Usenet vs. Uploaded

Einen weiteren Anbieter für Downloads von Dateien jeglicher Art ist Uploaded.net. Auch hier handelt es sich um eine Filesharer. Mit einem kleinen, aber entscheidenden Unterschied. Hier werden die Dateien in die Cloud hochgeladen und auch von dieser wieder zum Download zur Verfügung gestellt. Auch der Anbieter Uploaded ist bei der Internetgemeinde sehr beliebt. Hier laden die User sogar aktuelle Kinofilme und Musikalben rauf und runter. Jedoch auch hier gilt: Wer geschützte Inhalte, also solche mit Copyright, uploaded handelt illegal. Wer diese Dateien dann auch noch herunterlädt macht sich erst echt strafbar. Anders sieht es aber mit eigene Dateien wie Fotos oder selbst erstellten Videos aus. Wer diese mit Freunden oder anderen Nutzern von Uploaded teilen möchte, macht sich nicht strafbar, da das Unternehmen an sich als legal gilt. Nur mancher Inhalt der von ein paar schwarzen Schafen dort geteilt und angeboten wird ist illegal. Uploaded selbst haftet jedoch nicht für von Usern bereitgestellten Inhalt.

Im Grunde kann Uploaded durchaus mit dem Usenet verglichen werden, auch wenn es nicht alle Vorzüge des Usenet besitzt.

4Usenet vs. DDl-Warez

DDL-Warez ist immer mehr im Kommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Nutzer die sich über die DDL-Warez Dateien downloaden in dem Glauben leben, dass sie über diese Form des Downloads nicht Lokalisierbar sind. Dies ist jedoch ein Irrtum. DDL bedeutet so viel wie Direct-Download-Link. Das „Warez“ kann dabei klar als illegale Produkte übersetzt werden. Die DDL –Warez bieten dabei die illegalen Downloads nicht selbst an, sondern stellen lediglich den Link zu den illegalen Downloads zur Verfügung. Dabei handelt es sich bei den Links ausschließlich um eine Weiterleitung zu illegalen Downloads von Urheberrechts geschützten Inhalten wie Kinofilme, Musik oder Bücher die eigentlich nur kostenpflichtig zu haben sind. Dabei stammen die Links von unterschiedlichen Seiten. Besonders tückisch: Oft sind dabei auch Links zu seriösen Seiten darunter, auf denen lediglich ein User illegalen Inhalt zur Verfügung gestellt hat. Denn auch für seriöse Anbieter ist es nicht einfach solchen Inhalt zu lokalisieren, da sie meist so viele Mitglieder haben, dass es nicht einfach ist den Überblick zu behalten. Gerade für Neulinge in diesem Bereich wird so der Eindruck erweckt, als handele es sich bei dem Angebot um einen völlig legalen Download, was mitunter schwere strafrechtliche Folgen haben kann.

Da die Website ausschließlich auf bedenkliche Download Links verweist, kann die gesamte Seite als illegales Portal angesehen werden, von dem man besser die Finger lässt.

5Usenet vs. Usenext

Hier wird es schon etwas schwerer. Denn die Grenzen zwischen Usenext und dem Usenet sind hier beinahe schon fließend. Denn im Grunde ist Usenext nichts anderes als ein Anbieter über diesen man das Usenet nutzen kann, der sozusagen den Zugang zum Usenet ermöglicht. Der Anbieter Usenext zählt zu einer der bekanntesten und größten Provider die den Zugang zum Usenet ermöglichen. Dabei bietet das Unternehmen also nicht das Usenet an sich an, sondern stellt lediglich den Zugang dazu her. Dabei schließt man mit dem Anbieter einen Nutzungsvertrag, also ein Abo, ab. Dabei kann sich das Angebot von Usenext durchaus sehen lassen. Vor allem für User die sich viel im Usenet bewegen, kann sich der Anbieter durchaus lohnen. Vor allem die unterschiedlichen Flatrate Angebote die für jeden User-Typ das richtige bieten, ziehen immer mehr Nutzer an. Das erklärt auch, warum das Unternehmen zu den Marktführen gehört.

Natürlich finden sich auch hier immer wieder schwarze Schafe, die Inhalte in den Newsgroups veröffentlichen, an denen sie keine Rechte besitzen, aber das lässt sich an der Menge an Daten und der Vielzahl an Nutzern zwangsläufig auch nicht vermeiden. Wer sich jedoch von solchen Inhalten fernhält, kann sich ohne Bedenken bei Usenext aufhalten und in den schier unendlichen Dateien stöbern. Somit zählt Usenext zu den sicheren und seriösen Anbietern.

6Usenet vs. Internet

Wenn man es genau betrachtet, sind sich das Internet und das Usenet im Grunde ziemlich ähnliche, aber wiederum auch Grundverschieden. Wie zu Anfang bereits erwähnt, kann das Usenet durchaus ohne das Internet existieren. Eigentlich war dieses sogar der Vorläufer des heutigen Internets. Eigentlich wurde dieses aus rein Zweckmäßigen Gründen von zwei amerikanischen Studenten ins Leben gerufen, die nach einem einfachen Weg suchten, mit der sich Informationen zwischen weit entfernten Universitäten in kürzester Zeit verbreiten, beziehungsweise austauschen ließen. Das Usenet war geboren. Wurden anfänglich „nur“ Informationen zum Lehrstoff und dergleichen untereinander ausgetauscht, hat sich das Netzwerk über die Jahre hinweg zu einer der angesagtesten Netzwerke zur Verbreitung von Dateien, Nachrichten und Informationen weltweit entwickelt. Ebenfalls ist das Usenet eines der wenigsten Vorläufer des Internets, das auch heute noch besteht, wie auch genutzt wird. Und das mit steigendem Erfolg.

Zwar hat auch dieses Netzwerk seine Höhen und Tiefen gehabt, überstanden hat es aber alle anderen Konkurrenten bis heute.

7Usenet vs. Filehoster

Auch die Filehoster sind eigentlich sehr hilfreiche Dienstleister. Im Große und Ganzen kann diese Art der Datenspeicherung und Verbreitung durchaus auch als eine Unterart des Usenet angesehen werden. Der einzige gravierende Unterschied besteht darin, dass beim Filehosting eine Internetverbindung zwingend benötigt wird.

Beim Filehosting handelt es sich um Anbieter, dies es seinen Kunden (Usern) ermöglicht, ihre privaten Dateien auf einen zentralen Server abzulegen und zu speichern. Mit einer funktionierenden Internetverbindung kann auf diese Daten jederzeit und von jedem Ort auf der Welt zugegriffen werden. Um Verlusten vorzubeugen, werden die Daten beim Filehosting vom Anbieter zusätzlich gesichert. Gelegentlich spricht man auch von Online-Datensicherung, wenn das Filehosting ausschließlich zur Speicherung der eigenen Dateien verwendet wird.

Bieten die Filehoster unter anderem auch die Veröffentlichung, also das zugänglich machen der Dateien für andere an, spricht man auch von Sharehostern. Dabei funktioniert das Teilen der Daten ähnlich wie beim Usenet. Andere Mitglieder oder Verwender können nach Dateien in dem Netzwerk suchen und diese dann online ansehen, oder sich auf den eigenen Rechner laden. Dabei kann es sich um Fotos, Videos, Musik, Texte und vieles mehr handeln, was beim Sharehoster auf dem zentralen Server hinterlegt wurde. Um nicht ungewollt Private Daten aller Welt öffentlich zugänglich zu machen, sollte stets darauf geachtet werden, die Privatsphäre Einstellungen regelmäßig zu prüfen. Hier gilt, lieber einmal zu viel, als zu wenig. Denn schnell ist es mit nur einem falschen Klick passiert, dass auch sehr private Dateien von anderen gesehen, oder gar heruntergeladen werden.

8Usenet vs. IRC

Beim IRC handelt es sich um eine durchaus interessante Anwendung, die ebenfalls über das Internet funktioniert. Dabei bedeutet der Begriff IRC „Internet Relay Chat“. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Anwendung, beziehungsweise Software, um ein reines, textbasiertes Chat-System. Dabei unterscheidet sich das IRC durchaus von den üblichen Chaträumen. Schon allein aus dem Grund, das Gesprächsrunden und Konversationen mit unbegrenzt vielen Teilnehmern auf der ganzen Welt ermöglicht werden und sich die Chatfunktion sich nicht nur auf eine bestimmte Seite, oder Community im Netz beschränkt. Daneben können aber auch Konversationen nur zwischen zwei Teilnehmern geführt werden, oder dass jemand anderes die Unterhalten mitverfolgen kann.

Jedoch ist die Anmeldung im IRC nicht ganz so einfach. Noch immer gibt es genügend Menschen, die nicht einmal von der Existenz des IRC wissen, oder sich etwas darunter vorstellen können.

So funktioniert das IRC

Um als Benutzer im IRC zu Chatten, benötigt man einen speziellen Chat-Client. Dies ein lokal ablaufendes Programm, das eine Verbindung mit dem zuständigen Server des IRC herstellt. Dabei nimmt der IRC Server Befehle wie auch Kommandos und Nachrichten entgegen und führt diese entsprechend aus. Diese werden dann an andere Server verteilt, so dass andere Benutzer die Nachrichten lesen können.

Vor allem Großrechner die durchgehend mit dem Internet verbunden sind, verfügen bereits vorinstalliert über einen IRC-Client. Da aber immer mehr Privatpersonen ebenfalls das IRC zum Chatten nutzen wollen, müssen diese die entsprechende Software aus dem Netz herunterladen. In der Regel ist der Download des IRC-Client kostenlos, wie auch die Nutzung dessen.

Um sich bedenkenlos im IRC bewegen zu können, sollte ein Nickname erstellt werden. Wird nämlich keiner gewählt, erscheint standartmäßig die eigene IP-Adresse als Platzhalter im IRC-Chat was nicht unbedingt Vorteilhaft ist. Da das IRC lediglich als großer Spielplatz für Konversationen angesehen werden kann, eignet sich dieses auch nur dafür. Ein Download von Dateien kann hierbei nicht erfolgen und dürfte somit nicht für Personen geeignet sein, die auf der Suche nach Datenaustausch sind.

9Usenet vs. Netflix

Netflix kann als großer Bruder von YouTube verstanden werden. Ähnlich wie bei dem kostenlosen Streaming Anbieter YouTube, bietet auch das kostenpflichtige Netflix ein Streaming Angebot. Jedoch werden hier keine Videos von Usern aufgenommen und eingestellt, sondern aktuelle Filme, Serien wie auch eigen Produktionen können bei dem Anbieter online angesehen werden. Das kostenpflichtige Abo kann dabei jederzeit gekündigt werden.

Anders als beim Usenet, können die Filme jedoch nicht heruntergeladen werden, da sich Netflix lediglich auf das Video-on-Demand Angebot beschränkt. Jedoch können die Serien und Filme der online Videothek so oft man will angesehen werden, da es sich bei dem Abo um eine Filmflatrate handelt.

Einen Usenet Zugang anlegen - aber welcher ist der passende?

Für den Zugang zu Usenet gibt es grundsätzlich zwei Modelle die sich grundsätzlich unterscheiden: den Volumentarif und die Flatrate.

1Der Volumentarif im Abo

Entscheidest du dich für einen Abo-Vertrag, dann steht dir für jeweils einen Monat ein von dir gewähltes Volumen zur Verfügung. Der Nachteil ist, dass das Volumen, dass du bis zum Monatsende nicht verbraucht hast, verfällt.

Von Easynews beispielsweise wurde der Rollover-Gigs eingeführt. Bei diesem wird das verbrauchte Volumen in den nächsten Monat übertragen.

Bis vor wenigen Jahren waren diese Tarife die Regel, doch diese werden mehr und mehr durch die Flatrates abgelöst.

2Die Flatrate im Abo

Bei den Abo-Tarifen ist die Flatrate inzwischen die Regel. Dabei handelt es sich um einen Vertrag der mit dem Usenet Provider über eine bestimmte Dauer abgeschlossen wird. Dieser läuft bis zur Kündigung jeden Monat automatisch weiter. Bei den Flatrates muss unterschieden werden zwischen denen die im Tempo limitiert sind, sowie den nicht limitierten Flatrates. Erstere sind deutlich günstiger und können bereits ab rund 2,30 Euro monatlich abgeschlossen werden. Allerdings gibt es bei beiden keinerlei Downloadlimit.

Die Vertragsarten

1Das Abo

In der Regel wird von den meisten Usenet-Usern ein Abo abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag der sich automatisch so lange verlängert, bis das die Kündigung ausgesprochen wird. Zumeist ist das die kostengünstigste Variante, wenn das Usenet oft genutzt wird.

Was die Vertragsdauer und die Kündigungsfristen angeht, so sind diese unterschiedlich. Handelt es sich um einen Vertrag, der sich von Monat zu Monat verlängert, dann beläuft sich die Kündigungszeit zumeist nur auf ein paar Tage vor Monatsende. Ist der Vertrag über eine längere Laufzeit abgeschlossen worden, dann muss mit einer Kündigungszeit von drei Monaten oder länger ausgegangen werden bzw. Fristgerecht vor dem Beginn einer neuen Zahlungsperiode. Um näheres zu erfahren, ist es empfehlenswert, die Tarifbeschreibung zu lesen und in den AGB’s des Anbieters nachzusehen.

2Prepaid Usenet

Ein solcher Tarif bietet sich dann an, wenn man nicht ständig das Usenet nutzen möchte und nur hin und wieder Binärdateien aus dem Netzwerk bezieht. In einem solchen Fall kann eine lange Zeit vergehen, bis das Volumen, das im Voraus bezahlt wurde, verbraucht wird.

Ein Prepaid Usenet Zugang endet im Gegensatz zum Abo automatisch, sobald das bezahlte Volumen oder die vorausbezahlte Zeit - im Falle einer Prepaid Flatrate - verbraucht ist. Hier ist keine Kündigung notwendig.

3Zwei Modelle für Prepaid Usenet

Am weitesten verbreitet ist der Kauf von einem bestimmten Volumen. Für den Verbrauch stehen dem Usenet-User dann je nach Anbieter bis zu fünf Jahren zur Verfügung oder sogar noch eine weitaus längere Zeit.

Von den niederländischen Usenet Provider Eweka und XLned wird noch eine ganz andere Variante angeboten. Dabei zahlt der Usenet-User für einen bestimmten Zeitraum im Voraus und diese endet dann automatisch. Das bedeutet auch hier fällt keine Kündigung an. Für die Sparfüchse ist XLned empfehlenswert. Denn der Anbieter offeriert eine Flatrate, die nicht im Download-Volumen limitiert ist und das bereits für rund 2,20 Euro monatlich - sofern für ein Jahr im Voraus gebucht wird. Bei Eweka gibt es eine 2.5 Was bedeutet Retention? Retention, die sogar mehr als doppelt so lang ist: ein höheres Tempo und mehr Newsgroups.

4Die Kombination von Usenet Providern

Von Usenext, Usenet NL und Firstload wird eine Kombination aus Volumentarif (mit vollem Downloadtempo) und einer langsamen Flatrate geboten (nicht im Volumen begrenzt). Die Usenet-Provider bieten, um den Preisnachteil im Vergleich zu einer echten Flatrate auszugleichen jeweils einen eigenen Clienten an. Der bringt im Gegensatz zu einem News Reader diverse Komfortfunktionen mit. Damit wird es einem Usenet-Einsteiger erleichtert, sich im Usenet zurechtzufinden. Du siehst, es gibt für jeden Geschmack und Bedarf die passenden Usenet Provider und einen entsprechenden Tarif, der deinen Anforderungen, Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

5Was bedeutet Retention?

Unter diesem Begriff wird die Zeit verstanden, die benötigt wird, um die Dateien von dem entsprechenden Newsserver herunterzuladen. Da das Usenet über keinen zentralen Newsserver verfügt, sondern alles was hochgeladen wird, von den einzelnen Providern gespiegelt und gespeichert wird, unterscheidet sich die Zeit, bis etwas vom Server gelöscht wird. Weist ein Usenet-Provider eine lange Retention auf, dann ergibt sich daraus der Vorteil, dass du selbst Inhalte, die bereits vor Jahren hochgeladen wurden, noch immer downloaden kannst.

Die namhaften und großen Usenet-Provider unterliegen einem ständigen Konkurrenzkampf, in Bezug auf eine möglichst lange Retention. Inzwischen ist diese bei einigen der Anbieter bei vier Jahren angekommen. Es gibt nur wenige Usenet-Anbieter, die dieselbe Retention für alle Newsgroups anbieten. Bei den Angaben handelt es sich zumeist um „bis“ Angaben. Denn vor allem die kleineren, wenig frequentierten Newsgroups weisen eine deutlich kürzere Speicherdauer auf.

5. Tauschbörsen und das Usenet im Vergleich

Hier noch einmal in Kürze alle Fakten im Vergleich zwischen dem Usenet und den Tauschbörsen.

TauschbörsenUsenet
Anonymität:Anonym ist hier kaum möglich, da jeder die IP Adresse sehen kann.Durch sichere Server kann keiner die IP Adresse sehen.
Upload von Daten:Ein Upload findet ständig statt, da das Programm so eingestellt ist, dass ein permanenter Datenaustausch stattfindet.Kein automatischer Upload. Es findet kein direkter Austausch von Dateien statt.
Geschwindigkeit Download:Lange Wartezeiten bis der Download beginnt, Geschwindigkeit immer unterschiedlich.Downloads starten schnell. Downloads mit voller Geschwindigkeit, keine Unterbrechungen.
Aktualität von Dateien:In der Regel nur aktuelle Dateien. Ältere Daten lassen sich schwer finden.Aktuelle und ältere Dateien. Auch spezielle Dateien vorhanden.
Anfallende Kosten:KostenlosJe nach Anbieter bis zu 14 Tage kostenloser Testzugang, danach Abo Preise je nach Anbieter.
Vertragsbindung:Keine Bindung und öffentliches Netzwerk.Vertragsbindung mit unterschiedlichen Laufzeiten, je nach Provider.
Kunden Support:Meist kein Support vorhanden.Support vorhanden per E-Mail, Telefon oder Forum. Rund um die Uhr erreichbar.

6. Die rechtliche Lage in Europa

Einerseits ist es kein Geheimnis das illegale Dateien im Internet, wie eben auch offline, nicht verbreitet, geschweige denn heruntergeladen werden. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit empfindlichen Strafen von Geld- bis Gefängnisstrafen rechnen. Andererseits sind sich auch Rechtsexperten noch immer uneinig, was denn nun im Bereich der Down- und Uploads genau illegal und was nicht, ist. Auch von rechtlicher Seite gibt es immer wieder Lücken und Grauzonen die es Nutzern immer wieder ermöglichen, besagte Inhalte aus dem Netz zu ziehen oder zu verbreiten.

Ein großes Streitthema ist nach wie vor besonders das Usenet. Dies mag vor allem daran liegen, dass es für die meisten nicht immer klar ersichtlich ist, wann es sich nun um das Usenet und wann um andere Anbieter, wie etwa DDL-Warez oder ähnliche Unternehmen handelt. Auch wenn die rechtliche Lage nicht immer ganz einfach ist, soll hier nun etwas Licht ins Dunkel rund um das Usenet gebracht werden, um wenigstens die wichtigsten Fakten klar zu erläutern.

7. Die Fakten, statt nur Gerüchte

Auch wenn sich die Meinung immer noch beim Großteil der Internetnutzer hartnäckig hält: Das Usenet ist keine illegale Angelegenheit. Lediglich rechteverletzende Inhalte, die von einem kleinen Teil der Nutzer des Netzwerkes online gestellt werden, bewegen sich im illegalen Bereich. Jedoch ist der jeweilige Usenet Anbieter nicht für den hochgeladenen Inhalt der User verantwortlich.

Wenn es um die Rechtsprechung im Bereich des Internet und speziell um das Usenet geht, entscheidet, wohl auch auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage, jedes Gericht anders. Teilweise ist dies mehr oder weniger im Ermessen des jeweiligen Richters festgesetzt. Selbst wenn es um die Haftung des jeweiligen Providers geht, ist diese oft sehr unterschiedlich geregelt, sogar innerhalb der Europäischen Union. Selbst die USA als stärkster Vertreter in den Bereichen Musik und Film, die zudem die Rechte der Künstler verstärkt schützt, hat bei den entsprechenden Klagen nicht die Realität aus den Augen verloren. Werden dort nach dem „Notice and Take Down“ Prinzip Inhalte im Usenet aufgespürt die die Rechte der Urheber verletzen, kümmert sich die entsprechende Industrie selbst um die Durchsetzung ihrer Rechte.

In Deutschland hingegen nehmen nur die wenigsten Urheber der entsprechenden Werke ihre Rechte wahr. Anstatt die betreffenden Inhalte von den jeweiligen Providern aus dem Usenet entfernen zu lassen, stellen diese das Netzwerk lieber als etwas illegal hin, anstatt den einfachen Weg zu wählen. Teilweise erfahren die sogar durch die deutschen Gerichte noch Zuspruch und Unterstützung.

Duch das erwähnte „Notice and Take Down“ Prinzip zeigt das Usenet eine seiner Stärken. Denn durch dieses haben die Rechteinhaber der Dateien nämlich die Möglichkeit, die betreffenden Daten aus dem Usenet löschen zu lassen, wie auch gegen den User des Uploads vorzugehen. Dazu stehen den Urhebern entsprechende Schnittstellen zur Verfügung, über diese sie die Löschung der Daten von dem entsprechenden Server und somit aus dem Usenet im Allgemeinen veranlassen können. Somit stehen den Industrien durchaus die Instrumente zur Wahrung ihrer Rechte zur Verfügung, sie müssten diese lediglich in Anspruch nehmen.

Hinzu kommt noch, dass das Usenet sich nicht nur auf ein Land beschränkt, sondern vielmehr weltweit Verfügbar ist. So kann es durchaus sein das der Upload von Dateien in einem Land durchaus legal ist, während er in einem anderen Land verboten ist. Dieses Problem muss jedoch erst einmal von den jeweiligen Gesetzgebern berücksichtigt werden.

8. Richtlinie der EU zum Thema

Auch die EU hat sich mit dem Thema Usenet und dem Telemediengesetz auseinandergesetzt und somit einen Versuch gestartet, ein wenig Klarheit zum Verhalten gegenüber illegalen Downloads aus dem Internet für die Staaten zu verschaffen.

Dort steht zum Beispiel zum Thema der Verantwortung des Providers, zum angebotenen Inhalt durch User unter Absatz 43:

Ein Diensteanbieter kann die Ausnahmeregelungen für die "reine Durchleitung" und das "Caching" in Anspruch nehmen, wenn er in keiner Weise mit der übermittelten Information in Verbindung steht. Dies bedeutet unter anderem, daß er die von ihm übermittelte Information nicht verändert. Unter diese Anforderung fallen nicht Eingriffe technischer Art im Verlauf der Übermittlung, da sie die Integrität der übermittelten Informationen nicht verändern.

Des Weiteren macht sich ein Anbieter des Usenet laut Absatz 44 nur dann strafbar wenn:

Ein Diensteanbieter, der absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen, leistet mehr als "reine Durchleitung" und "Caching" und kann daher den hierfür festgelegten Haftungsausschluss nicht in Anspruch nehmen.

Weiter heißt es noch unter Punkt 45 und 46 zur Verantwortlichkeit des Providers:

(45) Die in dieser Richtlinie festgelegten Beschränkungen der Verantwortlichkeit von Vermittlern lassen die Möglichkeit von Anordnungen unterschiedlicher Art unberührt. Diese können insbesondere in gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen bestehen, die die Abstellung oder Verhinderung einer Rechtsverletzung verlangen, einschließlich der Entfernung rechtswidriger Informationen oder der Sperrung des Zugangs zu ihnen.

(46) Um eine Beschränkung der Verantwortlichkeit in Anspruch nehmen zu können, muss der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung von Information besteht, unverzüglich tätig werden, sobald ihm rechtswidrige Tätigkeiten bekannt oder bewusstwerden, um die betreffende Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Im Zusammenhang mit der Entfernung oder der Sperrung des Zugangs hat er den Grundsatz der freien Meinungsäußerung und die hierzu auf einzelstaatlicher Ebene festgelegten Verfahren zu beachten. Diese Richtlinie lässt die Möglichkeit der Mitgliedstaaten unberührt, spezifische Anforderungen vorzuschreiben, die vor der Entfernung von Informationen oder der Sperrung des Zugangs unverzüglich zu erfüllen sind.

Laut dieser Regelung wäre der Dienst knapp gesagt nur dann illegal, wenn der Provider wissentlich illegale Up-, wie auch Downloads zulassen würde und gegen bekannte Rechtsverletzende Inhalte nichts unternehmen würde.

Ebenfalls können die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht einfach davon ausgehen, das im Usenet vorwiegend illegale Inhalte verbreitet werden. Deshalb steht in der Richtlinie unter Artikel 3 Absatz 2 folgendes:

(2) Die Mitgliedstaaten dürfen den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat nicht aus Gründen einschränken, die in den koordinierten Bereich fallen.

Auch kann gegen die Anbieter des Usenet nicht willkürlich vorgegangen werden. Denn auch dies ist genau geregelt unter Artikel 3 Absatz 3:

(4) Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen ergreifen, die im Hinblick auf einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft von Absatz 2 abweichen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Die Maßnahmen i) sind aus einem der folgenden Gründe erforderlich:

  • Schutz der öffentlichen Ordnung, insbesondere Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität, sowie von Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen,
  • Schutz der öffentlichen Gesundheit,
  • Schutz der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen,
  • Schutz der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern;

ii) betreffen einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft, der die unter Ziffer i) genannten Schutzziele beeinträchtigt oder eine ernsthafte und schwerwiegende Gefahr einer Beeinträchtigung dieser Ziele darstellt;

iii) stehen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen.

Die gesamte Richtlinie kann in der Volltextausgabe für eine ausführliche Information unter folgendem Link nachgelesen werden: "Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr"

Durch diese Richtlinie wird klar ersichtlich, dass das Usenet nicht allgemein als Rechtsfreier Raum oder gar illegal angesehen wird. Wie Deutschland den Umgang mit dem Usenet regelt, nun im nachfolgenden.

9. Rechtliche Grundlage in Deutschland

Auch in Deutschland erfolgt die rechtliche Lage zum Thema Usenet auf Grundlage der EU Richtlinie. In wie weit diese jedoch im Detail von den verantwortlichen Gerichten angewandt werden, ist nicht genau geklärt.

Hier ist jedoch genau geregelt, wann ein Usenet Dienstanbieter als illegal gilt, beziehungsweise zur Verantwortung gezogen werden kann. So kann ein Anbieter nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn dieser die rechtsverletzenden Inhalte nicht selbst eingestellt hat, oder das Uploaden veranlasst hat. Lediglich dann macht sich der Anbieter strafbar, wenn er beim teilen oder einstellen von illegalen Inhalten mit dem User zusammenarbeitet.

Ferner heißt es auch, dass der Anbieter nicht zur ständigen Überwachung der eingestellten Inhalte verpflichtet ist. Lediglich bei bekannt werden von rechtsverletzenden Inhalten muss der Provider handeln und dies der zuständigen Behörde melden.

10. Urteile zum Thema User im Usenet

Das User die im Usenet rechtsverletzende Dateien downloaden nicht unbedingt straffrei davonkommen, hat ein Urteil im Jahr 2008 bewiesen. Oft denken diese User, dass sie im Usenet völlig Anonym unterwegs sind. Im Grunde ist das auch richtig, da die entsprechende IP Adresse des verwendeten Rechners lediglich dem Provider vorliegt. Jedoch muss dieser bei berechtigten und nachweisbaren Verdachtsfällen die IP Adresse an die zuständigen Behörden auf Verlangen weitergeben. So hat es zumindest im Jahr 2008 das Landgericht Offenburg mit seinem Urteil festgelegt.

So heißt es in dem Urteil, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Auskunftsanspruch auf Providerdaten haben, wenn es sich dabei um Bestandsdaten handelt. Auch auf Vorrat gespeicherte Daten, wie beispielsweise eine dynamische IP Adresse sind auf Verlangen freizugeben. Das bedeutet im Klartext, dass lediglich die sogenannten Verkehrsdaten im Usenet weiterhin geschützt bleiben.

Ein ganz gegensätzliches Urteil hat hingegen das Landgericht München zu dem Thema erlassen. Hier klagte ein Anwalt der Musikindustrie. Dieser meinte, dass eine dynamische IP Adresse eines Users zu den Bestandsdaten zähle und diese schließlich nicht geschützt seien. Dem stimmte das Landgericht München jedoch nicht zu. Dieses sah es eher so, dass durch Bekanntgabe des zugehörigen Users der IP Adresse auch Zugriff auf Daten gewährt würde, die nichts mit dem rechtsverletzenden Inhalt zu tun habe. Somit würde die dynamische IP Adresse zu den Verkehrsdaten zählen und diese seien besonders geschützt.

Durch diese beiden Beispiele wird einmal mehr deutlich, wie unterschiedlich die verschiedenen Richter mit dem Thema Usenet und dem dortigen Datenverkehr entscheiden. Doch selbst wenn die Urteile gleich ausfallen würden, wäre zumindest in Deutschland die Notwendige Kapazität zur Speicherung des Datenverkehrs im Usenet überhaupt nicht vorhanden um nachweisen zu können, wer eventuell Urhebergeschützte Inhalte dort wann verbreitet hat. Als Freibrief darf dies jedoch trotzdem nicht verstanden werden. Denn zu sicher sollte man sich deshalb nicht sein, bei illegalen Downloads nicht rechtlich belangt zu werden.

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